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Nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung zur
        Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter gibt es vielfältige
        Möglichkeiten sich beruflich weiter zu qualifizieren. Im Angebot sind
        Weiterbildungen zum/zur  Fachhauswirtschafter/in
        und als
 Fachhauswirtschafter/in
        und als  Dorfhelfer/in. Ebenso
        besteht die Möglichkeit einen Abschluss als
 Dorfhelfer/in. Ebenso
        besteht die Möglichkeit einen Abschluss als  Wirtschafter/in - Hauswirtschaft abzulegen. Die Weiterbildung wird an Fachschulen
        angeboten und dauert in Teilzeit 1 1/2 bis 3 Jahre und kann obendrein
        als Vorbereitung zur Meisterprüfung dienen. Die Weiterbildung zum/zur
        Wirtschafter/in - Hauswirtschaft abzulegen. Die Weiterbildung wird an Fachschulen
        angeboten und dauert in Teilzeit 1 1/2 bis 3 Jahre und kann obendrein
        als Vorbereitung zur Meisterprüfung dienen. Die Weiterbildung zum/zur
         Techniker/in
          - Ernährungs- und Versorgungsmanagement untersteht dem
        Landesrecht. Der Unterricht findet an Fachschulen statt und dauert im
        Vollzeitunterricht 2-3 Jahre lang. Absolventen üben anschließend
        überwiegend planende, organisatorische, kontrollierende und beratende
        Tätigkeiten aus.
 Techniker/in
          - Ernährungs- und Versorgungsmanagement untersteht dem
        Landesrecht. Der Unterricht findet an Fachschulen statt und dauert im
        Vollzeitunterricht 2-3 Jahre lang. Absolventen üben anschließend
        überwiegend planende, organisatorische, kontrollierende und beratende
        Tätigkeiten aus.
        Die Prüfung zum/zur  Meister/in der
          Hauswirtschaft ist bundesweit einheitlich geregelt. Auch hier
        können Vorbereitungskurse an einer Fachschule besucht werden, die in
        Teilzeit ca. 2-3 Jahre dauern. Die Teilnahme an dem
        Vorbereitungslehrgang ist aber für die Zulassung der Prüfung nicht
        verpflichtend. Während die staatliche Prüfung zur Wirtschafterin/zum
        Wirtschafter in der Schule erfolgt und aus zwei schriftlichen
        Prüfungsteilen besteht, wird die Meisterprüfung von der jeweiligen
        Landwirtschaftskammer abgenommen. Mit der Meisterprüfung wird zusätzlich
        die Ausbildereignungsprüfung absolviert. Diese kann auch separat bei der
        IHK (Industrie und Handelskammer) abgelegt werden.
 Meister/in der
          Hauswirtschaft ist bundesweit einheitlich geregelt. Auch hier
        können Vorbereitungskurse an einer Fachschule besucht werden, die in
        Teilzeit ca. 2-3 Jahre dauern. Die Teilnahme an dem
        Vorbereitungslehrgang ist aber für die Zulassung der Prüfung nicht
        verpflichtend. Während die staatliche Prüfung zur Wirtschafterin/zum
        Wirtschafter in der Schule erfolgt und aus zwei schriftlichen
        Prüfungsteilen besteht, wird die Meisterprüfung von der jeweiligen
        Landwirtschaftskammer abgenommen. Mit der Meisterprüfung wird zusätzlich
        die Ausbildereignungsprüfung absolviert. Diese kann auch separat bei der
        IHK (Industrie und Handelskammer) abgelegt werden.
        Die Weiterbildung zum/zur  hauswirtschaftlichen
          Betriebsleiter/in wird in Fachschulen und Fachakademien angeboten
        und dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre. Da die
        Weiterbildung dem Landesrecht untersteht, heißen die Abschlüsse in
        einigen Bundesländern anders. So wird in Bayern seit Herbst 2011 der/die "Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in" nun "Betriebswirt/in für
        Ernährungs- und Versorgungsmanagement" genannt und in Hamburg "staatlich
        geprüfte/r Betriebswirtin Fachrichtung Hauswirtschaftliche
        Dienstleistungen". Die Fachschule für Hauswirtschaft in Bremen-Neustadt
        hat beantragt, den Abschluss zukünftig in "Staatlich geprüfte
        Betriebswirtin staatlich geprüfter Betriebswirt, Fachrichtung
        Personenbezogene Dienstleistungen" umbenennen zu dürfen. Die
        alternativen Berufsbezeichnungen können beim
 hauswirtschaftlichen
          Betriebsleiter/in wird in Fachschulen und Fachakademien angeboten
        und dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre. Da die
        Weiterbildung dem Landesrecht untersteht, heißen die Abschlüsse in
        einigen Bundesländern anders. So wird in Bayern seit Herbst 2011 der/die "Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in" nun "Betriebswirt/in für
        Ernährungs- und Versorgungsmanagement" genannt und in Hamburg "staatlich
        geprüfte/r Betriebswirtin Fachrichtung Hauswirtschaftliche
        Dienstleistungen". Die Fachschule für Hauswirtschaft in Bremen-Neustadt
        hat beantragt, den Abschluss zukünftig in "Staatlich geprüfte
        Betriebswirtin staatlich geprüfter Betriebswirt, Fachrichtung
        Personenbezogene Dienstleistungen" umbenennen zu dürfen. Die
        alternativen Berufsbezeichnungen können beim  Berufsverband
          Hauswirtschaft nachgelesen werden.
        Berufsverband
          Hauswirtschaft nachgelesen werden.
        Schließlich und endlich sei noch erwähnt, dass die Möglichkeit besteht,
        Ernährungswissenschaft, Ökotrophologie (Oecotrophologie) an einer
        Universität oder Fachhochschule zu studieren. Es wird sowohl ein  Bachelor-
        als auch ein
        Bachelor-
        als auch ein  Masterstudiengang
        angeboten.
 Masterstudiengang
        angeboten.
Der Deutschen Qualifikationsrahmen gibt die Möglichkeit hauswirtschaftliche Berufe miteinander zu vergleichen. Die "Taskforce Hauswirtschaftliche Berufsbildung" hat folgende Berufe bearbeitet:
Die Einstufung in den Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) lässt sich
        im Dokument  „Die hauswirtschaftlichen Berufe im Deutschen Qualifikationsrahmen“ nachlesen.
 „Die hauswirtschaftlichen Berufe im Deutschen Qualifikationsrahmen“ nachlesen.
 
      Das Ziel der Meisterprüfung ist unter §1 der  "Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 28. Juli 2005 (BGBl. I S. 2278)" beschrieben.
        "Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 28. Juli 2005 (BGBl. I S. 2278)" beschrieben.
        Auszug: "Die Meisterprüfung für den Beruf
        Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin ist eine berufliche
        Fortbildungsprüfung gemäß § 1 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes. Durch
        sie ist festzustellen, ob der Prüfling die auf einen beruflichen
        Aufstieg abzielende erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit besitzt,
        folgende Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin der Hauswirtschaft als
        Fach- und Führungskraft in hauswirtschaftlichen Betrieben
        unterschiedlicher Strukturen personenorientiert, wirtschaftlich und
        nachhaltig wahrzunehmen, auf sich verändernde Anforderungen und
        Rahmenbedingungen zu reagieren sowie sachgerecht zu informieren und zu
        beraten:" Die Aufgaben eines Meisters der Hauswirtschaft/einer Meisterin
        der Hauswirtschaft sind:
Analysieren unterschiedlicher hauswirtschaftlicher Betriebssituationen unter Berücksichtigung der persönlichen, sozialen und kulturellen Bedarfe und Bedürfnisse der zu versorgenden und zu betreuenden Personen
Entwickeln von Zielen, Konzepten und Maßnahmen sowie deren Umsetzung in hauswirtschaftlichen Betrieben,
Planen, Steuern und Optimieren von hauswirtschaftlichen Prozessen,
Einsetzen, Führen und Fördern von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unter Anwendung von Instrumenten des Personalmanagements,
Befähigen der Auszubildenden zu selbstständigem Handeln; berufliche Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
Kooperieren mit internen und externen Leistungserbringern,
Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben,
Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements,
Anwenden von Marketingsinstrumenten.
Die Meisterprüfung untergliedert sich in drei Teile:
| Prüfungsteil | Aufgabe | 
| 1) Hauswirtschaftliche
                Versorgungs- und Betreuungsleistungen | Arbeitsprojekt (6
                Monate) Präsentation und Prüfungsgespräch (60 min) schriftliche Prüfung (180 min) | 
| 2) Betriebs- und Unternehmensführung | Situationsaufgabe (180 min
                Vorbereitung) Prüfungsgespräch (60 min) schriftliche Prüfung (180 min) | 
| 3) Berufsausbildung und Mitarbeiterführung | Ausbildungseinheit
                (60 min) Prüfungsgespräch (30 min) schriftliche Prüfung (180 min) | 
Wer sich näher mit den Rahmenbedingungen und Inhalte der Meisterprüfung beschäftigen möchte, kann sich Aufzeichnungen aus dem Jahr 2008 als PDF-Datei (241 kb) runterladen.
 Die
          Berufe der Hauswirtschaft, Berufsverband Hauswirtschaft.
 Die
          Berufe der Hauswirtschaft, Berufsverband Hauswirtschaft.
         Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.
 Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.
 Baden-Württemberg: Meisterin / Meister der Hauswirtschaft.
 Baden-Württemberg: Meisterin / Meister der Hauswirtschaft.
         Bayern: Meister/in der Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung.
 Bayern: Meister/in der Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung.
         Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
        Landwirtschaft und Forsten (StMELF): Meister/in der Hauswirtschaft.
 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
        Landwirtschaft und Forsten (StMELF): Meister/in der Hauswirtschaft.
         Berlin: Zuständige Stelle für die
        Hauswirtschaft ist die IHK Berlin.
 Berlin: Zuständige Stelle für die
        Hauswirtschaft ist die IHK Berlin.
         Freie Hansestadt Bremen: Prüfung zur Meisterin/zum Meister in der Hauswirtschaft.
 Freie Hansestadt Bremen: Prüfung zur Meisterin/zum Meister in der Hauswirtschaft.
         Freie und Hansestadt Hamburg: Landwirtschaftskammer
          Hamburg.
 Freie und Hansestadt Hamburg: Landwirtschaftskammer
          Hamburg.
         Hessen: Hauswirtschafter/-in, Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
 Hessen: Hauswirtschafter/-in, Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
         Land Brandenburg: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
Land Brandenburg: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
         Mecklenburg-Vorpommern: Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin.
 Mecklenburg-Vorpommern: Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin.
         Niedersachsen: Meisterfortbildung
          und -prüfung.
 Niedersachsen: Meisterfortbildung
          und -prüfung.
         Nordrhein-Westfalen: Fort- und Weiterbildung für Hauswirtschafter:innen.
 Nordrhein-Westfalen: Fort- und Weiterbildung für Hauswirtschafter:innen.
         Rheinland-Pfalz: Informationen zur Aus- und Weiterbildung von
          Hauswirtschafter:innen.
 Rheinland-Pfalz: Informationen zur Aus- und Weiterbildung von
          Hauswirtschafter:innen.
         Saarland: Berufsbild Hauswirtschafter:in und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
 Saarland: Berufsbild Hauswirtschafter:in und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Hier können auch die Postkarten zum Beruf der Hauswirtschafter:in heruntergeladen werden.
         Sachsen: Meister/in der Hauswirtschaft.
 Sachsen: Meister/in der Hauswirtschaft.
         Sachsen-Anhalt: Hauswirtschafter/-in.
 Sachsen-Anhalt: Hauswirtschafter/-in.
           Schleswig-Holstein: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist für
        die hauswirtschaftlichen Auszubildenden in den landwirtschaftlichen
      Betrieben zuständig. Für die anderen Ausbildungsbetriebe ist die
 Schleswig-Holstein: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist für
        die hauswirtschaftlichen Auszubildenden in den landwirtschaftlichen
      Betrieben zuständig. Für die anderen Ausbildungsbetriebe ist die  IHK Schleswig-Holstein zuständig.
 IHK Schleswig-Holstein zuständig.