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Nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung zur
Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter gibt es vielfältige
Möglichkeiten sich beruflich weiter zu qualifizieren. Im Angebot sind
Weiterbildungen zum/zur
Fachhauswirtschafter/in
und als
Dorfhelfer/in. Ebenso
besteht die Möglichkeit einen Abschluss als
Wirtschafter/in - Hauswirtschaft abzulegen. Die Weiterbildung wird an Fachschulen
angeboten und dauert in Teilzeit 1 1/2 bis 3 Jahre und kann obendrein
als Vorbereitung zur Meisterprüfung dienen. Die Weiterbildung zum/zur
Techniker/in
- Ernährungs- und Versorgungsmanagement untersteht dem
Landesrecht. Der Unterricht findet an Fachschulen statt und dauert im
Vollzeitunterricht 2-3 Jahre lang. Absolventen üben anschließend
überwiegend planende, organisatorische, kontrollierende und beratende
Tätigkeiten aus.
Die Prüfung zum/zur
Meister/in der
Hauswirtschaft ist bundesweit einheitlich geregelt. Auch hier
können Vorbereitungskurse an einer Fachschule besucht werden, die in
Teilzeit ca. 2-3 Jahre dauern. Die Teilnahme an dem
Vorbereitungslehrgang ist aber für die Zulassung der Prüfung nicht
verpflichtend. Während die staatliche Prüfung zur Wirtschafterin/zum
Wirtschafter in der Schule erfolgt und aus zwei schriftlichen
Prüfungsteilen besteht, wird die Meisterprüfung von der jeweiligen
Landwirtschaftskammer abgenommen. Mit der Meisterprüfung wird zusätzlich
die Ausbildereignungsprüfung absolviert. Diese kann auch separat bei der
IHK (Industrie und Handelskammer) abgelegt werden.
Die Weiterbildung zum/zur
hauswirtschaftlichen Betriebsleiter/in wird in Fachschulen und Fachakademien angeboten
und dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre. Da die Weiterbildung dem Landesrecht untersteht, heißen die Abschlüsse in einigen Bundesländern anders. So wird in Bayern seit Herbst 2011 der/die „Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in“ nun „Betriebswirt/in für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ genannt und in Hamburg „staatlich geprüfte/r Betriebswirtin Fachrichtung Hauswirtschaftliche Dienstleistungen“. Die Fachschule für Hauswirtschaft in Bremen-Neustadt hat beantragt, den Abschluss zukünftig in "Staatlich geprüfte
Betriebswirtin staatlich geprüfter Betriebswirt, Fachrichtung Personenbezogene Dienstleistungen" umbenennen zu dürfen. Die alternativen Berufsbezeichnungen können beim Sie verlassen die Internetseite
Berufsverband Hauswirtschaft nachgelesen werden.
Schließlich und endlich sei noch erwähnt, dass die Möglichkeit besteht, Ernährungswissenschaft, Ökotrophologie (Oecotrophologie) an einer
Universität oder Fachhochschule zu studieren. Es wird sowohl ein
Bachelor- als auch ein
Masterstudiengang angeboten.
Der Deutschen Qualifikationsrahmen gibt die Möglichkeit hauswirtschaftliche Berufe miteinander zu vergleichen. Die "Taskforce Hauswirtschaftliche Berufsbildung" hat folgende Berufe bearbeitet:
Die Einstufung in den Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) lässt sich
im Dokument
„Die hauswirtschaftlichen Berufe im Deutschen Qualifikationsrahmen“ nachlesen.
Das Ziel der Meisterprüfung ist unter §1 der
„Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 28. Juli 2005 (BGBl. I S. 2278)“ beschrieben.
Auszug: „Die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin ist eine berufliche Fortbildungsprüfung gemäß § 1 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes. Durch sie ist festzustellen, ob der Prüfling die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit besitzt, folgende Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin der Hauswirtschaft als Fach- und Führungskraft in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen personenorientiert, wirtschaftlich und nachhaltig wahrzunehmen, auf sich verändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen zu reagieren sowie sachgerecht zu informieren und zu beraten:“ Die Aufgaben eines Meisters der Hauswirtschaft/einer Meisterin der Hauswirtschaft sind:
Analysieren unterschiedlicher hauswirtschaftlicher Betriebssituationen unter Berücksichtigung der persönlichen, sozialen und kulturellen Bedarfe und Bedürfnisse der zu versorgenden und zu betreuenden Personen
Entwickeln von Zielen, Konzepten und Maßnahmen sowie deren Umsetzung in hauswirtschaftlichen Betrieben,
Planen, Steuern und Optimieren von hauswirtschaftlichen Prozessen,
Einsetzen, Führen und Fördern von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unter Anwendung von Instrumenten des Personalmanagements,
Befähigen der Auszubildenden zu selbstständigem Handeln; berufliche Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
Kooperieren mit internen und externen Leistungserbringern,
Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben,
Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements,
Anwenden von Marketingsinstrumenten.
Die Meisterprüfung untergliedert sich in drei Teile:
| Prüfungsteil | Aufgabe |
| 1) Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen |
Arbeitsprojekt (6 Monate) Präsentation und Prüfungsgespräch (60 min) schriftliche Prüfung (180 min) |
| 2) Betriebs- und Unternehmensführung | Situationsaufgabe (180 min
Vorbereitung) Prüfungsgespräch (60 min) schriftliche Prüfung (180 min) |
| 3) Berufsausbildung und Mitarbeiterführung | Ausbildungseinheit (60 min) Prüfungsgespräch (30 min) schriftliche Prüfung (180 min) |
Wer sich näher mit den Rahmenbedingungen und Inhalte der Meisterprüfung beschäftigen möchte, kann sich Aufzeichnungen aus dem Jahr 2008 als PDF-Datei (241 kb) runterladen.
Die Berufe der Hauswirtschaft, Berufsverband Hauswirtschaft.
Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.
Baden-Württemberg: Meisterin / Meister der Hauswirtschaft.
Bayern: Meister/in der Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (StMELF): Meister/in der Hauswirtschaft.
Berlin: Zuständige Stelle für die
Hauswirtschaft ist die IHK Berlin.
Freie Hansestadt Bremen: Berufliche Fortbildung zur Meisterin / zum Meister in der Hauswirtschaft.
Freie und Hansestadt Hamburg: Landwirtschaftskammer Hamburg.
Hessen: Hauswirtschafter/-in, Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
Landesregierung Brandenburg: Hauswirtschafter/-in, Landesregierung Brandenburg: Fortbildung.
Mecklenburg-Vorpommern: Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin.
Niedersachsen: Meisterfortbildung und -prüfung.
Nordrhein-Westfalen: Fortbildung Meisterprüfung.
Rheinland-Pfalz: Meisterin/Meister in der Hauswirtschaft.
Saarland: Berufsbild Hauswirtschafter:in und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Hier können auch die Postkarten zum Beruf der Hauswirtschafter:in heruntergeladen werden.
Sachsen: Meister/in der Hauswirtschaft.
Sachsen-Anhalt: Hauswirtschafter/-in.
Schleswig-Holstein: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist für die hauswirtschaftlichen Auszubildenden in den landwirtschaftlichen Betrieben zuständig. Für die anderen Ausbildungsbetriebe ist die
IHK Schleswig-Holstein zuständig.